kostenfreie Nachhilfe
Hat Ihr Sohn oder Ihre Tochter schwach ausreichende bzw. mangelhafte Noten in der Schule ODER will sich nur verbessern?
UND
Sind Sie Sozialleistungsempfänger und einer der folgenden Punkte trifft auf Sie zu
- Bürgergeld (SGB II)
- Wohngeld und Kinderzuschlag (§ 6b BKGG)
- Sozialhilfe (SGB XII – Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung)
- Asylbewerberleistungen (§§ 2 oder 3 AsylbLG)
- Familien mit geringem Einkommen
Dann haben Sie über das Bildungs- und Teilhabepaket Anspruch auf kostenfreie Nachhilfe (Lernförderung). Informationen und die Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Link unten.
Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket
Formulare zum Bildungs- und Teilhabepaket
Wir informieren und unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.
Einfach über das Kontaktformular oder über eines der Social-Media-Kanäle einen kostenlosen Beratungstermin vereinbaren.
+49 176 343 278 51